Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Digital-, Web- und Internetdienstleistungen der thynk.media GmbH. Darunter findest du Auftragsverarbeitungsvertrag, Partner-AVV, Unterauftragnehmerliste und Wartungsvertrag zum Herunterladen.
Stand: 29. September 2026
Für wen diese Bedingungen gelten
Wir arbeiten ausschließlich mit Unternehmen, Behörden und Organisationen. Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir nicht. Wenn du als Privatperson anfragst, sag es uns im Erstgespräch – dann sparen wir uns beide die Zeit.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der thynk.media GmbH (nachfolgend „Agentur“) gegenüber ihren Auftraggebern.
1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, selbst wenn die Agentur ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4 Individualvertragliche Vereinbarungen haben Vorrang, sofern sie mindestens in Textform geschlossen wurden.
2. Vertragsgegenstand und Leistungscharakter
2.1 Die Agentur erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites
- Entwicklung, Anpassung und Betreuung von Online-Shops
- Individualentwicklungen (Plugins, Themes, Custom-Code)
- Wartungs-, Pflege- und Betreuungsleistungen
- Hosting-Leistungen über Drittanbieter
2.2 Je nach Vereinbarung handelt es sich um Werkleistungen, Dienstleistungen oder Dauerschuldverhältnisse. Sofern nichts ausdrücklich vereinbart ist, schuldet die Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Erfolg.
2.3 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer oder freie Mitarbeiter erbringen zu lassen. Soweit Subunternehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, gelten die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags nach Ziffer 10 zu Unterauftragnehmern.
3. Vertragsschluss, Angebote, Leistungsänderungen
3.1 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt ausschließlich durch Annahme des Angebots in Textform zustande.
3.3 Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen nach Vertragsschluss (Change Requests) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu Mehrvergütung sowie Terminverschiebungen führen.
3.4 Ein Anspruch auf kostenfreie Zusatzleistungen besteht nicht.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Daten, Informationen und Zugänge vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.
4.2 Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte bestehen.
4.3 Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungsstörungen aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
4.4 Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung oder Veröffentlichung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte resultieren.
5. Abnahme, Mängelrechte
5.1 Werkleistungen unterliegen der Abnahme.
5.2 Die Abnahme gilt spätestens als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt.
5.3 Unerhebliche Abweichungen oder bloße Geschmacksfragen berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
5.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
5.5 Der Agentur steht stets das Recht zur Nachbesserung zu. Erst nach mindestens zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen können weitergehende Rechte geltend gemacht werden.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen
6.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung als Festpreis, nach Zeitaufwand oder als Pauschale.
6.3 Bei Projektleistungen ist die Agentur berechtigt, einen Vorschuss von bis zu 25 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Leistungserbringung kann bis zum Zahlungseingang zurückgestellt werden.
6.4 Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
6.5 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen, ohne dass hierdurch Ansprüche des Auftraggebers entstehen. Pflichten der Agentur aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag, insbesondere zur Meldung von Datenschutzverletzungen, zur Sicherheit der Verarbeitung sowie zur Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten, bleiben unberührt.
7. Wartungs- und Pflegeverträge
7.1 Wartungs- und Pflegeleistungen werden ausschließlich als Dauerschuldverhältnis mit einer festen Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen.
7.2 Die Vergütung für Wartungs- und Pflegeverträge ist jeweils für 12 Monate im Voraus zu zahlen.
7.3 Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus. Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung besteht nicht, sofern die Kündigung nicht aus wichtigem Grund durch den Auftraggeber erfolgt und von der Agentur zu vertreten ist. Endet der Vertrag ganz oder teilweise durch Kündigung nach Ziffer 8.3 des Auftragsverarbeitungsvertrags (berechtigter Widerspruch gegen einen Unterauftragnehmer), wird die im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit nach Vertragsende anteilig erstattet.
7.4 Wartungsverträge verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.
8. Nutzungsrechte und Urheberrecht
8.1 Sämtliche Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Agentur.
8.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
8.3 Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Entwicklungs-Know-how oder internen Dokumentationen besteht nicht. Die Rückgabe personenbezogener Daten nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag bleibt unberührt.
8.4 Eingesetzte Open-Source- oder Drittsoftware unterliegt ausschließlich den jeweiligen Lizenzbedingungen.
8.5 Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber einschließlich Logo und Projektabbildungen als Referenz zu nennen, sofern dieser nicht ausdrücklich widerspricht.
9. Hosting
9.1 Hosting erfolgt überwiegend über externe Drittanbieter. Für deren Leistungen gelten deren jeweilige Vertrags- und Nutzungsbedingungen.
9.2 Die Agentur übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeit, sofern keine gesonderte Service-Level-Vereinbarung abgeschlossen wurde.
9.3 Die Agentur sichert die von ihr gehosteten und gewarteten Systeme regelmäßig beim Hosting-Anbieter und zusätzlich auf einem getrennten Server. Eine Gewähr für die Vollständigkeit einzelner Sicherungen übernimmt sie nicht. Für Inhalte und Daten außerhalb dieser Systeme sowie für darüber hinausgehende Sicherungen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
10. Datenschutz
10.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
10.2 Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung der Agentur nach Art. 28 DSGVO (AVV) in der unter https://thynk.media/dokumente/thynk-media-avv-2026.pdf abrufbaren Fassung; für Partneragenturen, die die Agentur für ihre Endkunden beauftragen, gilt der Partner-AVV (https://thynk.media/dokumente/thynk-media-partner-avv-2026.pdf). Der jeweilige AVV ist Bestandteil jedes Vertrags, bei dem eine solche Verarbeitung stattfindet, und wird mit Annahme des Angebots vereinbart. Einer gesonderten Unterschrift bedarf es nicht (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).
10.3 In allen Fragen des Datenschutzes geht der AVV diesen AGB vor.
10.4 Der Auftraggeber ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO oder, soweit er als Partneragentur für einen Endkunden tätig ist, dessen Auftragsverarbeiter.
11. Haftung
11.1 Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.3 In den Fällen der Ziffer 11.2 ist die Haftung zudem der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt, bei Dauerschuldverhältnissen auf die Vergütung der letzten zwölf Monate vor dem schadensbegründenden Ereignis.
11.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
11.5 Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung beschränkt.
11.6 Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 11.2 bis 11.5 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie soweit zwingend gesetzlich gehaftet wird, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.7 Für die Haftung im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gilt vorrangig Ziffer 15 des AVV.
12. Haftungsfreistellung
Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten frei, die aus der Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, Daten oder Domains resultieren.
13. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie 12 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter oder Subunternehmer der Agentur abzuwerben oder zu beschäftigen. Bei Verstoß ist eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt entbinden die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
15. Einsatz künstlicher Intelligenz
15.1 Die Agentur setzt bei der Leistungserbringung Systeme künstlicher Intelligenz ein, insbesondere zur Erstellung und Bearbeitung von Texten, Bildern, Videos und Tonmaterial sowie zur Recherche, Analyse und Softwareentwicklung.
15.2 Die Agentur prüft alle mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellten Arbeitsergebnisse vor der Übergabe inhaltlich durch fachkundige Personen, einschließlich enthaltener Tatsachenbehauptungen. Für Angaben, die der Auftraggeber selbst beigestellt hat, übernimmt sie keine Gewähr.
15.3 Die Agentur teilt dem Auftraggeber bei Übergabe mit, welche Arbeitsergebnisse nach ihrer Einschätzung nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) als künstlich erzeugt oder manipuliert offenzulegen sind, und liefert diese gekennzeichnet aus. Veröffentlicht der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse, obliegt ihm als Betreiber die Einhaltung der Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung. Er stellt sicher, dass eine angebrachte Kennzeichnung erhalten bleibt. Entfernt oder verändert er eine Kennzeichnung oder veröffentlicht er abweichend von der Mitteilung der Agentur, stellt er die Agentur von darauf beruhenden Ansprüchen Dritter und behördlichen Maßnahmen frei.
15.4 Für die Nutzungsrechte gilt Ziffer 8. An Arbeitsergebnissen, die ohne prägenden menschlichen Gestaltungsbeitrag durch künstliche Intelligenz erzeugt wurden, entstehen nach derzeitiger Rechtslage regelmäßig keine Urheberrechte; insoweit darf der Auftraggeber sie nach vollständiger Zahlung uneingeschränkt und dauerhaft nutzen, bearbeiten und verwerten. Eine Ausschließlichkeit kann daran nicht eingeräumt werden.
15.5 Die Agentur achtet darauf, dass Arbeitsergebnisse nach ihrer Kenntnis keine Rechte Dritter verletzen. Eine Gewähr dafür, dass Ausgaben künstlicher Intelligenz keine Ähnlichkeit mit geschützten Werken Dritter aufweisen, kann nach dem Stand der Technik nicht übernommen werden. Wird der Agentur ein solcher Umstand bekannt, informiert sie den Auftraggeber unverzüglich und schafft in Abstimmung mit ihm Abhilfe.
15.6 Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur in Systeme künstlicher Intelligenz eingegeben, die in der Liste der Unterauftragnehmer zum AVV geführt sind; im Übrigen gilt der AVV.
15.7 Die Agentur setzt künstliche Intelligenz nicht ein, um Entscheidungen über natürliche Personen vorzubereiten, zu unterstützen oder zu treffen oder um natürliche Personen zu bewerten oder auszuwählen.
15.8 Wünscht der Auftraggeber, dass keine künstliche Intelligenz eingesetzt wird, teilt er dies vor Vertragsschluss in Textform mit. Ein solcher Ausschluss kann sich auf Vergütung und Fristen auswirken; die Einzelheiten werden gesondert vereinbart.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
16.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.3 Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.
16.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
16.5 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag, in Fragen des Datenschutzes der AVV, der Wartungs- und Pflegevertrag, diese AGB.
Vertragsdokumente
Unterschreiben musst du nichts: Die Verträge gelten mit der Annahme unseres Angebots. Fragen dazu gern an info@thynk.media.
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) Nach Art. 28 DSGVO, mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen als Anlage. Gilt, sobald wir für dich personenbezogene Daten verarbeiten, und wird mit Annahme des Angebots vereinbart. Eine Unterschrift ist nicht nötig. PDF · 10 Seiten · Version 2.0 · Stand 24. September 2026
- Partner-AVV für Agenturen Für Agenturen, die Websites ihrer Kunden bei uns umsetzen lassen, auch White-Label. Regelt uns als Unterauftragsverarbeiter und enthält einen Textbaustein für deine eigene Liste. PDF · 7 Seiten · Stand 24. September 2026
- Liste der Unterauftragnehmer Anlage 2 zum AVV: alle Dienstleister, die Daten unserer Kunden verarbeiten können, mit Sitz, Verarbeitungsort und Garantien. PDF · Version 2.2 · Stand 29. September 2026
- Wartungs- und Pflegevertrag Der Leistungsumfang der laufenden Betreuung: Updates, Funktionsprüfung, Monitoring, Datensicherung, rechtlich-technische Pflege, Lizenzen. Mindestlaufzeit 12 Monate, Abrechnung jährlich im Voraus. PDF · 4 Seiten · Stand 29. September 2026